Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Juli 2025
Diese Erklärung gilt für die Website https://buergerverein-ohe.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils barrierefrei im Sinne der geltenden gesetzlichen Regelungen – insbesondere der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 auf Grundlage der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Punkte sind derzeit noch eingeschränkt barrierefrei:
- Struktur der Überschriften: Auf einzelnen Seiten werden Überschriftenebenen teilweise übersprungen.
- Redundante Links: Manche Links erscheinen mehrfach oder führen auf dieselbe Zielseite, was für Screenreader verwirrend sein kann.
- PDF-Dokumente: Eingebundene PDFs sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
- Sehr kleine Schriftgrößen: Einzelne Textbereiche (z. B. in Meta-Infos oder Fußnoten) könnten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung schwer lesbar sein.
Alle zuvor erkannten Kontrastprobleme wurden erfolgreich behoben.
Hinweis: Eine verbleibende technische Meldung betrifft ausschließlich interne Plugin- oder Adminfunktionen, die für reguläre Website-Besucher nicht sichtbar oder relevant sind.
3. Geplante Verbesserungen
- Überarbeitung der Struktur von Überschriften
- Vereinfachung redundanter Links
- Prüfung und Optimierung von PDF-Dokumenten
- Weitere Optimierung der Lesbarkeit kleiner Texte
4. Barrieren melden / Kontakt
Wenn Sie auf unserer Website Barrieren feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
- E-Mail: buergerverein.ohe@gmx.de
- Postanschrift: Bürgerverein Ohe e.V., Am Röhbrook 13, 21465 Reinbek
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten.
5. Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Diese vermittelt bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit:
- Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Hinweis
Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.